Allgemeine Informationen zur Pflege

GUT ZU WISSEN

Allgemeine Informationen zur Pflege

Und plötzlich pflegebedürftig!

Und plötzlich pflegebedürftig!

Trotz aller Vorsicht kann sich, durch Unfall, Krankheit, Demenz oder Schlaganfall das Leben von einem Tag auf den anderen verändern.

Eine Pflegebedürftigkeit, entsprechend der im § 15 SGB XI festgelegten Schwere liegt vor, wenn die Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen.
Es betrifft die, körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen, welche von den Personen nicht mehr selbstständig kompensiert oder bewältigt werden können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer – voraussichtlich für mindestens sechs Monate bestehen.

Was ist zu tun?

Die richtige Beratung hierzu bieten Ihnen Pflegeberaterinnen und Pflegeberater, diese sind umfassend ausgebildet im Sozial- und Sozialversicherungsrecht und sind für die Pflegeberatung qualifiziert.
Nehmen Sie Kontakt auf zu Ihrer Pflegekasse, diese ist Ihrer Krankenkasse angegliedert und stellen Sie einen
Antrag auf Pflegeleistungen / Einstufung in den Pflegegrad.
Sie können auch Familienangehörige oder gute Bekannte mit der entsprechenden Vollmacht ausstatten und damit beauftragen.

Von Ihrer Pflegekasse erhalten Sie

entweder unter Angabe einer Kontaktperson das Angebot für einen konkreten    Beratungstermin, der spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Antragseingang durchzuführen ist,

               oder einen Beratungsgutschein, in dem unabhängige und neutrale Beratungsstellen benannt
               sind, bei denen dieser zulasten der Pflegekasse ebenfalls innerhalb der Zwei-Wochen-Frist
               eingelöst werden kann.

Sie müssen von den Pflegeberaterinnen, Pflegeberatern darüber informiert werden, dass ein Anspruch auf die Übermittlung des Gutachtens sowie der gesonderten Rehabilitationsempfehlung besteht, die der Medizinische Dienst oder eine andere Gutachterin beziehungsweise ein anderer Gutachter im Auftrag der Pflegekasse erstellt haben. Auch über Angebote und Leistungen der Pflegeversicherung, welche die Pflegepersonen, also insbesondere pflegende Angehörige, entlasten und unterstützen.

Auf Wunsch kann die Beratung auch zu Hause, in einer stationären Einrichtung und zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden.
Falls erforderlich sowie auf Wunsch erstellen sie auch einen individuellen Versorgungsplan mit den für die pflegebedürftige Person erforderlichen Hilfen.

Ausführliche Informationen und Unterstützung zum Thema Pflege erhalten Sie auch von den Pflegestützpunkten.

Hier werden die Beratung, die Vernetzung aller pflegerischen, medizinischen und sozialen Leistungen gebündelt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pflege- und Krankenkassen, der Altenhilfe und der Sozialhilfeträger können sich innerhalb eines Pflegestützpunktes, schnell und gezielt untereinander abstimmen und den Hilfe suchenden Betroffenen ihre Sozialleistungen erläutern und mit Rat zur Seite stehen.
Ebenso steht Ihnen das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit zu Fragen zur Pflegeversicherung zur Verfügung. Telefon:  030 / 340 60 66-02
Hörgeschädigte und Gehörlose erreichen die Beratungsstelle
per Fax unter 030 / 340 60 66-07

Per E-Mail über info.gehoerlos@bmg.bund.de

Informationen erhalten Sie auch über das Videotelefon des Bundesministeriums für Gesundheit unter www.gebaerdentelefon.de/bmg/.

Welche Beratung gibt es bei der Palliativversorgung Schwerstkranker? 

Seit dem 1. Januar 2016 haben Sie einen Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung. So schreibt es das Hospiz- und Palliativgesetz vor. Die gesetzlichen Krankenkassen müssen ihre Versicherten bei der Auswahl und Inanspruchnahme von Leistungen der Palliativ-Hospizversorgung unterstützen. Über Ihre Krankenkasse erhalten Sie auch hierzu allgemeine Informationen über Möglichkeiten der persönlichen Vorsorge für die letzte Lebensphase, insbesondere über Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.

Sie sind privat versichert? So können sich jederzeit an das Versicherungsunternehmen wenden, bei dem sie versichert sind, oder an den:
Verband der privaten Krankenversicherung e.V.
Gustav-Heinemann-Ufer 74 c
50968 Köln
www.pkv.de

oder an
Die COMPASS Private Pflegeberatung, erreichbar unter der Rufnummer 0800/1018800

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflegegrade.html

Quelle: BMG |Bundesministerium für Gesundheit

 

 


 



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